Auswahlverfahren

Es gibt 32 Ausbildungsplätze, die geregelt durch die Satzung über die Aufnahme an der Berufsfachschule für Ergotherapie der Landeshauptstadt München vom 27.12.2004 (Amtsblatt Nr. 2 / 20. Januar 2005) nach folgendem Verfahren vergeben werden:


Die Bewerberinnen/Bewerber werden entsprechend ihres zum Ausbildungsbeginn erreichten Schulabschlusses in drei Gruppen eingeteilt:

  • Gruppe 1: 50% der Schulplätze (16) werden an Bewerberinnen/Bewerber der Hochschul- bzw. Fachhochschulreife vergeben
  • Gruppe 2: 40% der Schulplätze (13) an Bewerberinnen/Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss
  • Gruppe 3: 10% der Schulplätze (3) an Bewerberinnen/Bewerber mit Hauptschul- und Berufsabschluss


Aus dem Zeugnis des mittleren Schulabschlusses (bzw. dem letzten Zwischenzeugnis) oder des Hauptschul- und Berufsschulabschlusses wird die Durchschnittsnote ermittelt und in Punkte umgerechnet.


Außerdem gibt es Bonuspunkte für Ergotherapie-Vorpraktika, sonstige einschlägige Praktika, Berufsabschluss  und Berufstätigkeit, Wehrdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst und Kindererziehungszeiten.


Punkte werden weiterhin an Bewerber/innen vergeben, die trotz Vorliegens der Aufnahmevoraussetzungen in vorangegangenen Auswahlverfahren abgelehnt wurden. Bei einer erneuten Bewerbung bitte Ablehnungsbescheid(e) beifügen.


Die Aufnahme erfolgt dann in der Reihenfolge der in der jeweiligen Gruppe erreichten Punktzahl.


Weiterhin möchten wir auf die Möglichkeit der Vergabe eines Ausbildungsplatzes nach der Härtefallregelung hinweisen.

Härtefallregelung

Eine Benachrichtigung über das Ergebnis des Auswahlverfahrens erfolgt schriftlich bis Ende Mai.

Abgelehnte Bewerberinnen/Bewerber können auf Antrag in eine Nachrückliste aufgenommen werden.