Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen zur Ergotherapie - Ausbildung sind

  • ein mittlerer Schulabschluss
    beziehungsweise
  • ein Mittelschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung.

Praktische Vorerfahrung, insbesondere einschlägiger Art, in Form einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit sowie ein Vorpraktikum in der Ergotherapie erhöhen die Chancen beim Aufnahmeverfahren.

 

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Mit Wirkung vom 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten.

Kinder und Jugendliche, die ab dem 1. März in Gemeinschaftseinrichtungen neu aufgenommen werden, müssen einen ausreichenden Impfschutz, Immunität oder eine Kontraindikation (z.B. Vorlage eines Impfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses) bereits vor der Aufnahme nachweisen.

Diese Regelung gilt daher auch für Schüler*innen der Rainer-Werner-Fassbinder -Fachoberschule für Sozialwesen.

Bitte beachten Sie: Diese Regelung erstreckt sich auch auf die städtische Berufsfachschule für Ergotherapie, da das Schulgebäude gemeinsam mit der Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule für Sozialwesen benutzt wird.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de/



Die 32 zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze werden

  • zu 50% an Bewerber/innen mit allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife vergeben,
  • zu 40% an Bewerber/innen mit mittlerem Schulabschluss und
  • zu 10% an Bewerber/innen mit Hauptschulabschluss und Berufsausbildung.

Jährlich gehen bis zu 200 Bewerbungen ein.
Abgelehnte Bewerber-innen können auf Antrag in eine Nachrückliste aufgenommen werden.